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Kündigung

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: CH

Kurz beantwortet

Für den Wechsel der Grundversicherung auf den Jahresbeginn muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag des Novembers bei der bisherigen Kasse eingehen. Massgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel. Die neue Kasse muss vorher abgeschlossen sein, sonst bleibt man bei der alten.

Der Stichtag

Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss die Kündigung **spätestens am letzten Arbeitstag des Novembers** bei der bisherigen Kasse eingegangen sein. Massgeblich ist der **Eingang**, nicht der Poststempel. Das ist der Punkt, an dem jedes Jahr Wechsel scheitern: Ein am 29. November aufgegebener Brief, der am 2. Dezember ankommt, wahrt die Frist nicht. Planen Sie deshalb mindestens eine Woche Puffer ein und versenden Sie eingeschrieben. Der Beleg ist der Nachweis, falls die Kasse den Eingang bestreitet.

Die Reihenfolge, in der es funktioniert

**1. Angebote einholen.** Der Prämienvergleich für das Folgejahr wird im Herbst verfügbar, sobald die genehmigten Prämien publiziert sind. **2. Neue Kasse abschliessen.** Erst wenn die Aufnahme bestätigt ist, ist der Wechsel gesichert. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht — die Kasse darf Sie nicht ablehnen. **3. Alte Kasse kündigen**, rechtzeitig vor dem Stichtag. Wird Schritt 3 versäumt oder geht die Kündigung zu spät ein, bleiben Sie bei der bisherigen Kasse. Ein bereits abgeschlossener Vertrag bei der neuen Kasse hilft dann nicht — eine doppelte Grundversicherung ist nicht möglich.

Grundversicherung und Zusatzversicherung sind getrennt

Das ist der zweite häufige Fehler. Die **Grundversicherung** ist gesetzlich geregelt, die Leistungen sind bei allen Kassen identisch. Es besteht Aufnahmepflicht, und der Wechsel folgt den festen Stichtagen. Die **Zusatzversicherung** ist ein privatrechtlicher Vertrag. Eigene Kündigungsfristen, keine Aufnahmepflicht, Gesundheitsprüfung möglich — und eine Ablehnung ist zulässig. Wer beides bei derselben Kasse hat und nur die Grundversicherung kündigt, kündigt die Zusatzversicherung nicht mit. Umgekehrt gilt: **Kündigen Sie die Zusatzversicherung nicht, bevor die neue zugesagt hat.** Bei einer Ablehnung stehen Sie sonst ohne da.

Ein zweiter Termin im Jahr

Bei der Standardfranchise ohne besondere Versicherungsform besteht unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Kündigungsmöglichkeit per Ende Juni, mit Frist Ende März. Dieser Weg ist an Bedingungen geknüpft und gilt nicht für alle Modelle — bei Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen sowie bei erhöhter Franchise ist er in der Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie deshalb Ihr konkretes Modell, bevor Sie damit planen.

Was der Wechsel bringt und was nicht

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse gleich. Ein Wechsel ändert am Leistungsumfang nichts — er ändert die Prämie. Die Prämienunterschiede zwischen Kassen sind erheblich und variieren stark nach Kanton und Region. Deshalb lohnt der Vergleich jährlich, auch wenn man mit der bisherigen Kasse zufrieden ist. Was sich ändern kann: Servicequalität, Bearbeitungsdauer und die Handhabung von Rückerstattungen. Das ist kein rechtlicher, aber ein praktischer Unterschied.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Zählt der Poststempel?
Nein, massgeblich ist der Eingang bei der Kasse. Ein Ende November aufgegebener Brief, der im Dezember ankommt, wahrt die Frist nicht — deshalb eingeschrieben und mit Puffer versenden.
Wird die Zusatzversicherung mitgekündigt?
Nein, sie ist ein eigenständiger privatrechtlicher Vertrag mit eigenen Fristen. Kündigen Sie sie nicht, bevor eine neue Zusatzversicherung zugesagt hat — dort besteht keine Aufnahmepflicht.
Kann mich eine Kasse ablehnen?
In der Grundversicherung nicht, dort besteht Aufnahmepflicht. Bei Zusatzversicherungen ist eine Ablehnung nach Gesundheitsprüfung zulässig.

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