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Kündigungsfrist berechnen

Massgeblich ist in der Schweiz der Vertrag, nicht das Gesetz: Das Obligationenrecht schreibt für Abonnemente keine allgemeine Kündigungsfrist vor. Der Rechner nimmt deshalb Mindestlaufzeit und Frist aus dem Vertrag entgegen und bestimmt daraus den letzten Termin, an dem die Kündigung beim Anbieter eintreffen muss.

Typische Schweizer Vertragsarten

Richtwert auf Basis der eingegebenen Vertragsdaten. Massgeblich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was in der Schweiz anders ist

  • Kein gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht. Anders als in Deutschland und Österreich kennt das Schweizer Recht kein allgemeines Widerrufsrecht für online abgeschlossene Verträge. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Anbieter ihn freiwillig einräumt oder ein gesetzlicher Sonderfall vorliegt.
  • Stillschweigende Verlängerung ist zulässig. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag in der Regel um die vereinbarte Dauer. Deshalb ist der berechnete Termin ein Eingangstermin, kein Absendetermin.
  • Kein Kündigungsbutton-Obligatorium. Die deutsche Pflicht zum Kündigungsbutton gilt in der Schweiz nicht. Schriftliche Kündigung mit Nachweis ist die sichere Variante.

Quellen

  1. Obligationenrecht (OR), SR 220Fedlex — Bundesrecht (geprüft am 2026-08-11)
  2. Konsumentenschutz Schweiz — Verträge und KündigungStiftung für Konsumentenschutz (geprüft am 2026-08-11)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind der Gesetzestext und die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.