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Datenschutz

revDSG in der Schweiz — Deine Datenschutzrechte bei Abos

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit September 2023 in Kraft und gibt Schweizer Konsumenten neue Rechte gegenüber Abo-Anbietern — ähnlich wie die EU-DSGVO.

Lesezeit: 8 Min · Aktualisiert: März 2026

Neue Rechte durch revDSG

Auskunftsrecht: vollständige Datenauskunft. Recht auf Berichtigung falscher Daten. Recht auf Löschung nach Vertragsbeendigung. Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte gelten gegenüber allen Anbietern die Schweizer Kundendaten verarbeiten.

Wie unterscheidet sich revDSG von DSGVO?

Ähnlich aber nicht identisch. revDSG ist etwas weniger streng als EU-DSGVO (z.B. kein zwingender Datenschutzbeauftragter für KMU). Grosse internationale Anbieter wenden oft DSGVO-Standards an weil sie auch in der EU tätig sind.

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EDÖB — Schweizer Datenschutzbehörde

Beschwerden gegen revDSG-Verletzungen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB, edoeb.admin.ch). Kostenlos und direkt online.

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Alle Abos automatisch im Blick

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Häufige Fragen

Wie beantrage ich Datenlöschung nach Abo-Kündigung?
Per E-Mail an den Datenschutzkontakt des Anbieters. Deadline: 30 Tage. Bei Nichtantwort: Beschwerde beim EDÖB.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quellen: OR, FDV.