OR Kündigungsrecht Schweiz — Obligationenrecht für Abo-Kündigung erklärt
Das Obligationenrecht (OR) als Basis für Abo-Kündigung in der Schweiz: Art. 404, ausserordentliche Kündigung und Verbraucherrechte erklärt.
Das Obligationenrecht (OR) ist das Fundament des Schweizer Vertragsrechts. Anders als in der EU gibt es kein einheitliches Konsumentenschutzgesetz — Abos fallen unter OR, FDV (Telekommunikation) und spezifische Branchenregeln.
OR als Grundlage für Abo-Verträge
Alle Abonnements in der Schweiz sind Dauerverträge im Sinne des OR. Das OR regelt, wie Verträge geschlossen, geändert und beendet werden. Spezialgesetze (FDV, KKG) gehen dem OR vor — aber OR ist die Auffangklausel.
Ordentliche Kündigung nach OR
Ordentliche Kündigung: unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen. Wenn keine Frist vereinbart: OR Art. 266 (Mietrecht) kann analog angewandt werden — i.d.R. 1 Monat. Massgebend sind immer die AGB des Anbieters.
Ausserordentliche Kündigung nach OR Art. 404
OR Art. 404 erlaubt Kündigung "aus wichtigen Gründen" — z.B. bei wesentlichen Vertragsverletzungen, unzumutbaren Preiserhöhungen oder Leistungsunterbrechungen. Diese Kündigung ist sofort wirksam ohne Einhaltung von Fristen.
Kein EU-Widerrufsrecht in der Schweiz
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie (14-Tage-Widerruf) gilt NICHT in der Schweiz. Widerrufsrechte entstehen nur wenn vertraglich vereinbart (oft bei seriösen internationalen Anbietern wie Netflix oder Spotify). Immer AGB prüfen.
FDV — Sonderrecht für Telekommunikation
Die FDV (Verordnung über Fernmeldedienste) gibt Schweizer Telekommunikationsnutzern bei wesentlichen Vertragsänderungen (Preiserhöhung, Serviceänderung) ein Sonderkündigungsrecht. Frist: i.d.R. 30 Tage nach Ankündigung der Änderung.
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